Heinz von Foerster
Supervision - Therapie - Fortbildung - Psychologische Gutachten
Supervision - Beratung - Coaching
Systemische Supervision, Systemische Therapie, Beratung und Coaching sind wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte und ethisch gebundene Konzepte für personen- und organisationsbezogene Beratung in der Arbeitswelt und im Privatleben.
Sie leisten einen Beitrag zur Qualifizierung beruflicher Arbeit in Bezug auf Führungsaufgaben, Konzeptentwicklung, Teamarbeit, Kundenorientierung und bei Veränderungen der Arbeitsstrukturen.
Dies geschieht vor allem durch den Blick auf Organisations- und Arbeitsabläufe, das Ansprechen und Aufklären von Konflikten sowie durch die Erweiterung von Wahrnehmungsfähigkeit und Handlungsoptionen.
Als wirksames Instrument der Qualitätssicherung begleiten Supervision, Beratung und Coaching das berufliche Handeln in vielen Berufsfeldern.
Ob Teamentwicklung, Organisationsberatung, Coaching, Beratung oder Supervision - wir benennen unterschiedliche Formate, um zielgerichtet und effektiv auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt arbeiten und wirken zu können.
arbeitet nach den Richtlinien
der Deutschen Gesellschaft für Supervision.
metavision bietet Ihnen kompetente, vertrauliche und nachhaltige Einzel-, Paar- und Familientherapie an.
Familienrechtspsychologische Gutachten
Familienrechtspsychologische Gutachten geben Familiengerichte mit Beweisschluss in Auftrag, wenn dies zur Klärung familienrechtlicher Fragen erforderlich ist.
arbeitet nach aktuellen wissenschaftlichen Qualitätsstandards, wie auch den der "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Familienrecht" von 2019.
Schulungen - Fortbildungen
metavision steht für Qualität und Innovation in der Qualifizierung.
metavision hält Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Öffentlichen Rechts für Sie vor und kooperiert interdisziplinär mit Öffentlichen Institutionen, Unternehmen und Einzelpersonen.
Verfahrensbeistand
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wurde auch der Verfahrensbeistand eingeführt.
Wir vertreten in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger. Inhalt und Aufgaben des Verfahrensbeistandes sind geregelt in den §§ 158, 167, 174 und 191 FamFG.
bietet Leistungen nach aktuellen wissenschaftlichen Standards.